01Ratgeber · Preiserhöhung vom Lieferanten
AICTIONBOT™ · Ratgeber
Preiserhöhung vom Lieferanten: prüfen, antworten, verhandeln.
Ein Brief, ein Satz, ein Datum: „Ab 1. Januar 9,5 Prozent mehr.“ Die meisten Betriebe zahlen, weil niemand nachrechnet. Dieser Ratgeber zeigt in fünf Schritten, was Sie prüfen, was der Lieferant darf und wie Ihre Antwort aussieht. Die Prüfung selbst dauert 20 Sekunden und ist kostenlos.
Kostenlos, ohne Konto, nichts wird gespeichert. Amtliche Zahlen von Eurostat. Keine Rechtsberatung.
01Fünf Schritte
So prüfen Sie eine Preiserhöhung.
Fünf Schritte, die in einer Viertelstunde erledigt sind. Schritt 3 übernimmt die Werkbank.
- Das Schreiben lesenAb wann gilt die Erhöhung, wie viel Prozent, auf welche Positionen, mit welcher Begründung, bis wann soll geantwortet werden? Fehlt die Begründung, ist das schon der erste Punkt für Ihre Antwort.
- Den Vertrag prüfenGibt es eine Preisbindung, eine Preisgleitklausel, eine Laufzeit? Steht im Vertrag ein fester Preis, kann der Lieferant ihn während der Laufzeit nicht einseitig ändern. Steht eine Gleitklausel drin, ist der Index die Messlatte, nicht die Forderung.
- Mit amtlichen Zahlen vergleichenEurostat veröffentlicht monatlich die Erzeugerpreise für jede Branche in Deutschland, bei Dienstleistungen quartalsweise, dazu die Arbeitskosten. Die Werkbank legt die Forderung neben diese Zahlen: Markt seit Ihrer letzten Vereinbarung, Forderung, Lücke in Prozentpunkten und in Euro.
- Die Antwort schreibenKeine Zusage ohne Aufstellung: Welche Kostenposition ist um wie viel gestiegen, mit welchem Anteil am Preis? Dazu Ihr Gegenangebot auf Basis des Index. Die Werkbank schreibt den Brief mit Zahlen und Quelle.
- Gegenleistung sichern und wiedervorlegenFür jede Zusage eine Gegenleistung: Preisbindung für zwölf Monate, Indexklausel ab dem nächsten Vertrag, Nachprüfung in sechs Monaten. Den Termin in den Fristenwächter.
02Was der Lieferant darf
Eine Preiserhöhung ist ein Angebot, keine Anordnung.
- Laufender Vertrag mit festem Preis: Der Preis gilt bis zum Ende der Laufzeit. Eine Erhöhung braucht Ihre Zustimmung oder eine Klausel, die sie vorsieht.
- Vertrag mit Preisgleitklausel: Die Klausel bestimmt Zeitpunkt, Maßstab und Höhe. Maßstab ist meist ein amtlicher Index. Prüfen Sie, ob die Forderung dem Index folgt.
- Rahmenvertrag oder laufende Bestellungen ohne Preisbindung: Der Lieferant kann für künftige Bestellungen neue Preise nennen. Sie können annehmen, verhandeln oder woanders bestellen. Für bereits bestellte Ware gilt der vereinbarte Preis.
- Dauerschuldverhältnis (Wartung, Reinigung, Software): Ohne Klausel geht eine Erhöhung nur mit Ihrer Zustimmung oder über eine Änderungskündigung zum nächsten Kündigungstermin.
- Schweigen: Antworten Sie schriftlich und fristgerecht. Im Geschäftsverkehr kann Schweigen unter Umständen als Zustimmung gelten, vor allem bei Bestätigungsschreiben. Eine kurze, begründete Antwort kostet nichts.
- Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei großen Beträgen oder unklaren Klauseln lohnt sich der Blick eines Anwalts.
03Beispielrechnung
9,5 Prozent auf Verpackung.
Begründbar ist auf Basis des Index eine Anpassung von 2,3 Prozent, das sind 920 Euro. Die Lücke von 2.880 Euro im Jahr ist Ihr Verhandlungsziel. Mit der Werkbank-Lizenz liefert der Prüfer dazu das Verhandlungsdossier: Gegenangebot in Stufen, die Gegenargumente des Lieferanten mit Ihrer Antwort und den Gesprächsleitfaden.
04Musterbrief
So kann Ihre Antwort aussehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung zur Preisanpassung. Sie fordern eine Erhöhung um 9,5 %. Wir haben die Forderung mit der amtlichen Preisentwicklung abgeglichen. Der Erzeugerpreisindex für „Papier, Pappe, Verpackung“ in Deutschland (Eurostat, sts_inpp_m, C17) ist seit Oktober 2025 bis August 2026 um 2,3 % gestiegen. Ihre Forderung liegt damit 7,2 Prozentpunkte über der Marktentwicklung. Bevor wir einer Anpassung zustimmen, bitten wir Sie um eine nachvollziehbare Aufstellung: Welche Kostenpositionen sind um wie viel gestiegen, und welchen Anteil haben sie an Ihrem Preis? Auf Basis der Marktentwicklung halten wir derzeit eine Anpassung von höchstens 2,3 % für begründbar. Für künftige Anpassungen schlagen wir eine Preisgleitklausel auf Basis des genannten Index vor. Mit freundlichen Grüßen
Die Werkbank schreibt diesen Brief mit Ihren Zahlen, Ihrer Branche und dem aktuellen Stand des Index. Mit Lizenz mit Ihrem Briefkopf, als Word und PDF.
05Fragen und Antworten
Was Betriebe uns am häufigsten fragen.
Darf mein Lieferant die Preise einfach erhöhen?
Nur, wenn der Vertrag es vorsieht (Preisgleitklausel) oder kein fester Preis mehr gilt. Bei laufenden Verträgen mit festem Preis braucht er Ihre Zustimmung. Für neue Bestellungen kann er neue Preise nennen, Sie müssen sie nicht annehmen.
Wie finde ich heraus, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist?
Vergleichen Sie die Forderung mit der amtlichen Preisentwicklung der Branche seit Ihrer letzten Preisvereinbarung. Eurostat veröffentlicht dafür Erzeugerpreisindizes für Deutschland. Die Werkbank macht diesen Vergleich in 20 Sekunden und zeigt die Lücke in Prozentpunkten und in Euro.
Was ist ein Erzeugerpreisindex?
Die amtliche Statistik misst monatlich, wie sich die Verkaufspreise der Hersteller einer Branche in Deutschland verändern, zum Beispiel für Papier und Verpackung oder für Metallerzeugnisse. Für Dienstleistungen gibt es Erzeugerpreise je Quartal und zusätzlich den Arbeitskostenindex.
Muss ich auf eine Preiserhöhung antworten?
Ja, schriftlich und innerhalb der genannten Frist. Schweigen kann im Geschäftsverkehr als Zustimmung ausgelegt werden. Eine kurze Antwort mit Bitte um Aufstellung reicht, um die Zustimmung offen zu halten.
Was fordere ich vom Lieferanten?
Eine Aufstellung: welche Kostenposition um wie viel gestiegen ist und welchen Anteil sie am Preis hat. Dazu Ihr Gegenangebot auf Basis des Index, eine Preisbindung für zwölf Monate und eine Preisgleitklausel für die Zukunft.
Was ist eine Preisgleitklausel?
Eine Vertragsregel, nach der sich der Preis einmal im Jahr an einen amtlichen Index anpasst, nach oben und nach unten, oft mit Schwelle und Obergrenze. Sie ersetzt die jährliche Diskussion durch eine Rechnung. Die Werkbank schlägt eine fertige Klausel mit Index vor.
Was kostet die Prüfung?
Nichts. Die Preiserhöhungs-Prüfung der AICTIONBOT™ Werkbank ist kostenlos, ohne Konto, nichts wird gespeichert. Die Werkbank-Lizenz (149 Euro im Jahr) ergänzt das Verhandlungsdossier, den Brief mit Briefkopf als Word und PDF und die Wiedervorlage.
Für wen ist die Werkbank gedacht?
Für Betriebe ohne eigene Einkaufsabteilung: Handwerk, Handel, Kanzleien, Praxen, Vereine, Mittelstand. Alle zehn Werkzeuge laufen kostenlos im Browser unter Windows, als Mac-App und auf dem iPhone.
06Quellen
Woher die Zahlen kommen.
- Eurostat, Erzeugerpreise Industrie (sts_inpp_m), Deutschland, monatlich
- Eurostat, Erzeugerpreise Dienstleistungen (sts_sepp_q), Deutschland, quartalsweise
- Eurostat, Arbeitskostenindex (lc_lci_r2_q), Deutschland, quartalsweise
- Statistisches Bundesamt, Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte
Die Werkbank holt den gewählten Index direkt von Eurostat. Forderung, Lieferant und Brief entstehen in Ihrem Browser und verlassen ihn nicht.
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Preiserhöhung jetzt prüfenRatgeber von Dario Kulić, KULIC Advisory, Köln. Zwanzig Jahre Einkauf in großen Häusern. Keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.